Für alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren gilt ab dem 01.05.2007 für das Bergwerk eine neue Regelung in Sachen Erziehungsbauftragung:
Damit Ihr auch nach 24h noch mit uns feiern könnt, müsst Ihr folgendes beachten:
- In Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person dürft Ihr gemäß JuSchG so lange bleiben wie mit Eltern und Aufsichtsperson vereinbart. Allerdings gilt bei uns im Bergwerk: Du musst selber mindestens 16 Jahre alt sein, die Aufsichtsperson mindestens 18 Jahre (auch wenn die Aufsicht aus der Verwandschaft stammt!). Unter 16 Jahre gewähren wir keinen Einlass.
- Ab dem 01.05.2007 wird nur noch das Formular anerkannt, das hier auf unserer Homepage zum download und an der Kasse erhältlich ist. Andere Formulare gleich welcher Art und Herkunft werden nicht mehr akzeptiert!
- Das gleiche gilt auch wenn das Bergwerksformular nicht vollständig ist. Das bedeutet ihr benötigt:
- beide Seiten des Formulars (Erziehungsbeauftragung vollständig ausgefüllt & Gesetzesauszug)
- beide Ausweise (des unter 18Jährigen und des Erziehungsbeauftragten)
- Ausweiskopie des auf dem Formular angegebenen Elternteils
Die Aufsichtsperson ist für Euch und für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes verantwortlich. Am Eingang werden beide Ausweise (des unter 18Jährigen und des Erziehungsbeauftragten) einbehalten und beim Verlassen auch nur beide wieder ausgegeben. Das heißt, Ihr kommt zusammen und geht auch wieder zusammen, einzelne Ausweise werden nicht ausgegeben! Sollte ein Verstoß gegen das JuSchG festgestellt werden (z.B. stark alkoholisierter Jugendlicher beim Verlassen) behalten wir uns das Recht vor, die Erziehungsbeauftragung sowie die Ausweise einzubehalten und die Eltern des Minderjährigen zu informieren.
Das Formular findet ihr > hier <